Berlin
Aufgaben
Die parlamentarische Arbeit findet in sog. Sitzungswochen statt. Ein Großteil der Arbeit läuft in Ausschüssen, Arbeitsgruppen oder Fraktionssitzungen. Damit Sie einmal sehen können, wie eine Sitzungswoche strukturiert ist, habe ich eine exemplarische Übersicht erstellt, die Sie sich hier angucken können.
Jeder Parlamentarier des Deutschen Bundestages ist Mitglied in einem oder mehreren Ausschüssen. Innerhalb dieser Ausschüsse beraten alle Mitglieder über Gesetzesvorhaben der Bundesregierung oder der einzelnen Fraktionen.
In der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde ich Mitglied von vier Ausschüssen:
- ordentliches Mitglied im Finanzausschuss
- stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss
- stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Finanzausschuss
Alterseinkünfte, Bankenaufsicht, Umsatzsteuer, Zinsbesteuerung … Die Finanzpolitik gehört zu den Politikfeldern, die naturgemäß stark im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Öffentliche Aufgaben und die Gestaltung des Gemeinwesens finanziert der Staat aus Steuern, die er zuvor von Unternehmen und Bürgern einzieht. Damit sichert der Staat das Sozialwesen, deckt seine laufenden Zahlungsverpflichtungen, sowie außerordentlich auftretende Aufgaben und gewährleistet seine politischen Gestaltungsspielräume. Dabei darf er weder seine Bürgerinnen und Bürger überlasten, noch der Wirtschaft starke Hemmnisse auferlegen.
Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages engagiere ich mich in der 17. Legislaturperiode als ständiges Mitglied im Finanzausschuss. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages muss im demokratisch ausgehandelten Konsens in all den genannten Fragen die richtige Balance zwischen ausreichenden Staatseinnahmen und einer gerechten Abgabenhöhe finden. Zudem steht die Finanzpolitik vor der Herausforderung, einen gangbaren Weg aus der Staatsverschuldung zu finden, die gegenwärtige Handlungsmöglichkeiten einschränkt und künftige Generationen zunehmend belasten wird.
Der Arbeitsbereich des Finanzausschusses deckt sich - mit Ausnahme der Haushaltspolitik - mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen. Konkrete Aufgaben des Ausschusses sind die maßgebliche Beratung von Gesetzentwürfen, Anträgen, Berichten, Entschließungen sowie Vorlagen der EU insbesondere aus dem Bereich der Steuerpolitik. Hinzu kommen Vorlagen aus den Bereichen Geld, Kredit, Finanz- und Kapitalmarkt, sowie Versicherungen, die dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. Darüber hinaus wird der Finanzausschuss bei Vorlagen zur Mitberatung herangezogen, soweit die genannten Themen berührt werden. Die Vorlagen prüfend gibt der Finanzausschuss Empfehlungen an den jeweils maßgeblichen Ausschuss ab.
Stehen in den Ausschüssen Vorlagen zur Diskussion, die dem Finanzausschuss weder zur Federführung, noch zur Mitberatung überwiesen wurden, kann er sich gleichwohl gutachtlich zu Wort melden, wenn die Vorlagen seinen Themenbereich berühren. Regelmäßig berät der Finanzausschuss zudem über die halbjährliche Steuerschätzung, die wichtige Erkenntnisse zur Einschätzung der Situation des Staatshaushaltes liefert.
Der Finanzausschuss spiegelt, wie alle Bundestagsausschüsse, die Mehrheitsverhältnisse des Bundestages wider. Mit 37 Mitgliedern gehört der Ausschuss zu den größten Ausschüssen. Jede der im Ausschuss vertretenen Fraktionen bestimmt aus ihren Reihen sogenannte Obfrauen und -männer, die auch als steuerpolitische Sprecher in der Öffentlichkeit auftreten. Der Vorsitzende samt Obleuten des Finanzausschusses trifft sich bei Bedarf zu Besprechungen, in denen grundsätzliche Fragen der Arbeit des Finanzausschusses erörtert, sowie Zeitpläne zu wichtigen Gesetzesvorhaben vorberaten werden.
Zur öffentlichen Meinungsbildung und auch zu Änderungen der Gesetzesvorlage tragen die öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse bei, zu denen Experten geladen werden, die nach Vorschlägen der Fraktionen durch den Ausschuss bestimmt werden. Diese Sachverständigen werden aus einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen ausgewählt, wie den Spitzenverbänden der Wirtschaft, Wissenschaftlern, betroffenen Berufsgruppen sowie Gewerkschaftsvertretern.
Die Beratung von Gesetzesvorhaben beginnt im Finanzausschuss in der Regel mit einer generellen Aussprache. Den Ausschussberatungen gehen meist wochen- oder monatelange öffentliche Diskussionen voraus, in denen die Fraktionen ihre divergierenden Standpunkte zu den Gesetzesvorhaben artikulieren. Zudem setzen sich die Fraktionen in ihren jeweiligen Facharbeitskreisen und Fraktionsversammlungen selbst intensiv mit der Gesetzesvorlage auseinander. Daher kann der Ausschuss anlässlich der Grundsatzaussprache meist sofort in die Beratung wichtiger Einzelfragen der Vorlagen einsteigen, diese problematisieren und sie von Vertretern der Ministerien erläutern lassen.
Kaum eine Gesetzesvorlage verlässt den Finanzausschuss unverändert. In Form von Änderungsanträgen werden die Vorstellungen der Koalitionsfraktionen und der Oppositionsfraktionen zur Abstimmung im Finanzausschuss gestellt. Über das Ergebnis der Abstimmungen und die letzte Fassung der Gesetzvorlage hat der Finanzausschuss in einer Beschlussempfehlung und einem Bericht das Plenum des Deutschen Bundestages zu informieren. Das Plenum nimmt darauf diese Beschlussempfehlung und den Bericht zur Grundlage seiner abschließenden Beratung und Abstimmung der Gesetzesvorlage.
Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss stellt einen ständigen Parlamentsausschuss dar, der für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung (parlamentarische Kontrolle) des Haushaltsvollzugs zuständig ist.
In der laufenden Wahlperiode ist der Haushaltsausschuss der größte aller 22 ständigen Ausschüsse. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den von der Bundesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des Bundeshaushalts federführend zu beraten.
Zunächst überweist die Bundesregierung einen vorgeschlagenen Haushaltsentwurfes durch das Plenum des Bundestages an den Haushaltsausschuss. Dieser setzt für jeden Einzelplan des Haushalts Ausschussmitglieder von jeder Fraktion als Berichterstatter ein.
Nun werden alle Einzelpläne in Berichterstattergesprächen von dem Ministerium, von Vertretern des Bundesfinanzministeriums und des Rechnungshofes durchgegangen und gegebenenfalls verändert. Die dabei erlangten Ergebnisse dienen als wesentliche Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss selbst. In den Berichterstattergesprächen beschäftigt man sich nach Vorlage des Haushaltsentwurfs intensiv mit den finanziellen Vorstellungen des jeweiligen Ministeriums.
Anschließend berät der Ausschuss. Daran anknüpfend legt seinerseits der Ausschuss zu jedem Einzelplan dem Plenum des Deutschen Bundestages eine separate Beschlussempfehlung vor. Zum Ende der Beratungen werden alle Einzelpläne in einer großen Bereinigungssitzung beraten und zum abschließenden Haushaltsentwurf zusammengefügt.
Als Hüter des parlamentarischen Budgetrechts hat der Haushaltsausschuss die wahre Macht über den Staatsetat. Bildlich ausgedrückt hebt oder senkt er den Daumen über Vorhaben und Wünsche von Kanzlern und Ministerien. Deshalb werden die 41 Mitglieder des Ausschusses auch gerne als die heimlichen Herrscher des Bundeshaushalts tituliert. Zudem hat der Haushaltsausschuss bei Finanzvorlagen, in der Regel Gesetzentwürfen, deren Vereinbarkeit mit dem laufenden und den künftigen Haushalten zu prüfen.
Neben Finanzierungsfragen der internationalen Organisationen befasst sich der Haushaltsausschuss des Weiteren mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken
durch den Bund sowie großen Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr. Daneben kann der Haushaltsausschuss Einfluss auf die konkrete Verwendung von Haushaltsmitteln nehmen, indem er bei der Aufstellung des jährlichen Bundeshaushalts qualifizierte Sperren ausgibt, die bewirken, dass diese Mittel im laufenden Haushaltsjahr erst nach Zustimmung des Haushaltsausschusses ausgegeben werden dürfen. Der Ausschuss knüpft daran regelmäßig
die Vorlage ausführlicher Berichte der Bundesregierung zur Mittelverwendung.
Vierteljährlich nimmt der Haushaltsausschuss die Berichte der Bundesregierung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie jährlich den Finanzplan zur Beratung entgegen. Zu
besonders wichtigen Themenbereichen holt der Ausschuss in öffentlichen Anhörungen Stellungnahmen von Experten ein, zu denen u. a. Wissenschaftler und Vertreter wirtschaftlich und gesellschaftlich betroffener Gruppen gehören. Nach parlamentarischem Brauch kommt der Vorsitz im Haushaltsausschuss immer einem Mitglied der Opposition zu. Hierin spiegelt sich sehr stark die hervorgehobene Kontrollaufgabe des Ausschusses gegenüber der Bundesregierung wider.
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beeinflusst in seiner Arbeit Millionen von Menschen in Deutschland, den Auto- und Bahnfahrer, Reisende, Mieter, Hausbesitzer und den Stadtbewohner. Der Verkehrsausschuss ist mitverantwortlich für die Investitionsbereiche des Bundes mit dem größten finanziellen Umfang, etwa beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, d. h. Straßen, Schienenverkehr, Flughäfen und Wasserwege. Seitens des Staates werden für Mobilität und Infrastruktur viele Milliarden Euro investiert. Der Verkehrsausschuss befasst sich ebenso mit dem Bau- und Bauplanungsrecht, mit der Wohnungswirtschaft und dem sozialen Wohnungsbau.
Der Verkehrsausschuss spiegelt, wie alle Bundestagsausschüsse, die Mehrheitsverhältnisse des Bundestages wider. Mit 37 Mitgliedern gehört der Ausschuss zu den größten Ausschüssen. Ich betätige mich als Abgeordnete in diesem Ausschuss als stellvertretendes Mitglied und werde mich auf diesem Politikfeld auch für Nordrhein-Westfalen und natürlich für Essen einsetzen. Grundsätzlich stehe ich entgegen der bisherigen Praxis eines sog. „Aufbau Ost“ und „Umbau West“, der meiner Einschätzung nach die Menschen in Deutschland wieder entzweit, für eine individuelle Projektförderung und Budgetierung von Vorhaben.





